Für die Vereinbarung eines Gesprächstermins wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular an mich.


Dr. Kerstin Treppesch

Psychologische Psychotherapeutin

 

T. 089 / 328 863 95
M. 0176 / 324 247 05
treppesch@psychotherapie-muenchen-pasing.de



Kosten

Privatversicherte/Beihilfe
Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen ebenso wie Beihilfestellen die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung. Der Umfang der Erstattungsmöglichkeiten ist jedoch von den tariflichen Vereinbarungen mit Ihrer Krankenversicherung abhängig. Fragen Sie daher vor Beginn einer Verhaltenstherapie bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach.

Selbstzahler
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, eine Psychotherapie privat zu bezahlen. In diesem Fall müssen Sie sich um keine Formalitäten kümmern und die Behandlung kann ohne lange Wartezeiten auf Rückmeldung Ihrer Krankenversicherung beginnen. Die Kosten richten sich hierbei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 


Gesetzlich Versicherte

Bitte beachten Sie, dass in meiner Privatpraxis keine Möglichkeit zur direkten Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen besteht.

Gesetzlich Versicherte können Sie sich für Anfragen nach einem Therapieplatz bei Psychotherapeuten mit Kassensitz unter anderem an folgende Ansprechpartner wenden:

 

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, Elsenheimerstraße 39, 80687 München, Telefon: 089/570930

VFKV- Ambulanz, Lindwurmstrasse 117, 80337 München, Telefon: 089/4524166-50 (Mo - Do, 10 - 12 Uhr)

IFT-Ambulanz,  Leopoldstraße 146, 80804 München, Telefon: 089/32197730
 


Paartherapie
Leider werden die Kosten für eine Paartherapie von den Krankenversicherungen grundsätzlich nicht übernommen, so dass Sie für die Kosten als Selbstzahler aufkommen müssen. Eine Paartherapiesitzung à 50 Minuten kostet 175 Euro. Eine Auflistung der weiteren anfallenden Kosten finden Sie in der Tabelle über die Leistungen und Honorare Paartherapie. Durchschnittlich ist bei einer Paartherapie mit einer Anzahl von sechs bis zwölf Sitzungen zu rechnen. In vielen Fällen ist es empfehlenswert, die Sitzungen in mehrwöchigen Abständen zu planen.

 


Coaching
Die Kosten für Coaching-Sitzungen werden von Krankenversicherungen nicht übernommen. Sie tragen die Kosten daher selbst.  Die Kosten für eine Coaching-Sitzung (50 Minuten Dauer) liegen bei 175 Euro. Eine Auflistung der weiteren anfallenden Kosten finden Sie in der Tabelle über die Leistungen und Honorare Coaching.

Abläufe

Erstgespräch
Wenn Sie auf der Suche nach einem Therapieplatz sind, können Sie gerne einen Termin für ein Erstgespräch mit Frau Dr. Kerstin Treppesch vereinbaren. In dieser Sitzung (50 Minuten Dauer) steht im Vordergrund, dass Sie Ihre aktuelle Problemsituation und Ihre psychischen Beschwerden schildern. Im Anschluss daran erhalten Sie erste Informationen zum weiteren organisatorischen und inhaltlichen Ablauf der psychotherapeutischen Sitzungen.

 


Sprechstunden und Probatorik

Das Erstgespräch findet im Rahmen der seit 1.7.2024 möglichen drei Sprechstundentermine statt, die (ebenso wie weitere probatorische Sitzungen) ohne vorhergehende Beantragung bei der Krankenversicherung in Anspruch genommen werden können. Sie dienen dem Aufbau einer therapeutischen Arbeitsbeziehung, der Informationsgewinnung und der Diagnosestellung. Die Diagnostik findet sowohl im Gespräch als auch über spezifische Fragebögen statt. Gegen Ende der Sprechstunden und der Probatorik kann gemeinsam ein Entstehungs- und Aufrechterhaltungsmodell für Ihre Beschwerden erstellt werden. Daraus werden anschließend die individuellen Therapieziele abgeleitet.

 

 
Beantragung
Im Anschluss an die Sprechstundentermine und die probatorischen Sitzungen stelle ich, falls gewünscht, einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung bzw. Ihrer Beihilfestelle. In der Regel ist dafür eine medizinische Abklärung durch Ihren Hausarzt, Psychiater oder Neurologen erforderlich, welcher einen entsprechenden Konsiliarbericht anfertigt. Dieser wird dem Antrag auf Kostenübernahme beigelegt.

Ich verfüge über ein dichtes Netzwerk aus kooperierenden Fachärzten (Psychiatern, Neurologen, Internisten, u.a.) sowie Fachkliniken. Dadurch wird eine integrative Behandlung gewährleistet. Ist eine medikamentöse Unterstützung der Therapie, eine medizinische Abklärung oder ein stationärer Aufenthalt notwendig, unterstütze ich Sie gerne bei der Suche nach einem ärztlichen Kollegen oder einer geeigneten Klinik.


Sitzungen

Zunächst wird bei den Kostenträgern eine Kurzzeittherapie mit dem Umfang von maximal 24 Sitzungen mit einer Dauer von 50 Minuten beantragt. In dieses Kontingent werden weder die Sprechstundentermine noch die probatorischen Sitzungen mit eingerechnet. Wenn nötig, können im Anschluss an die Kurzzeittherapie Verlängerungsanträge gestellt werden. Im Rahmen von Expositionsbehandlungen können Sitzungen mit längerer Dauer erforderlich sein.

 

 

Terminabsage
Bitte beachten Sie, Ihren Termin mindestens 48 Stunden zuvor abzusagen, falls Sie verhindert sein sollten. Andernfalls erhebe ich ein Ausfallhonorar von 100 Euro, das von der Krankenversicherung nicht übernommen wird.


 

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