Für die Vereinbarung eines Gesprächstermins wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular an uns.
Dr. Lina Marie Knechtl
Psychologische Psychotherapeutin
T. 089 / 559 265 64
M. 0176 / 824 215 70
Dr. Kerstin Treppesch
Psychologische Psychotherapeutin
T. 089 / 328 863 95
M. 0176 / 324 247 05
treppesch@psychotherapie-muenchen-pasing.de
Privatversicherte/Beihilfe
Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen ebenso wie Beihilfestellen die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung. Der Umfang der Erstattungsmöglichkeiten ist jedoch von den
tariflichen Vereinbarungen mit Ihrer Krankenversicherung abhängig. Fragen Sie daher vor Beginn einer Verhaltenstherapie bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach.
Selbstzahler
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, eine Psychotherapie privat zu bezahlen. In diesem Fall müssen Sie sich um keine Formalitäten kümmern und die Behandlung kann ohne lange
Wartezeiten auf Rückmeldung Ihrer Krankenversicherung beginnen. Die Kosten richten sich hierbei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzlich Versicherte
Bitte beachten Sie, dass in unserer Privatpraxis keine Möglichkeit zur direkten Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen besteht.
Gesetzlich Versicherte, können Sie sich für Anfragen nach einem Therapieplatz bei Psychotherapeuten mit Kassensitz unter anderem an folgende Ansprechpartner wenden:
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, Elsenheimerstraße 39, 80687 München, Telefon: 089/570930
VFKV- Ambulanz, Lindwurmstrasse 117, 80337 München, Telefon: 089/4524166-50 (Mo - Do, 10 - 12 Uhr)
IFT-Ambulanz, Leopoldstraße 146, 80804 München, Telefon: 089/32197730
Paartherapie
Leider werden die Kosten für eine Paartherapie von den Krankenversicherungen grundsätzlich nicht übernommen, so dass Sie für die Kosten als Selbstzahler aufkommen müssen. Eine Paartherapiesitzung
à 50 Minuten kostet 150 Euro. Eine Auflistung der weiteren anfallenden Kosten finden Sie in unserer Tabelle über die Leistungen und Honorare Paartherapie. Durchschnittlich ist bei einer
Paartherapie mit einer Anzahl von sechs bis zwölf Sitzungen zu rechnen. In vielen Fällen ist es empfehlenswert, die Sitzungen in mehrwöchigen Abständen zu planen.
Coaching
Die Kosten für Coaching-Sitzungen werden von Krankenversicherungen nicht übernommen. Sie tragen die Kosten daher selbst. Die Kosten für eine Coaching-Sitzung (50 Minuten Dauer) liegen bei
ab 150 Euro. Eine Auflistung der weiteren anfallenden Kosten finden Sie in unserer Tabelle über die Leistungen und Honorare Coaching.
Erstgespräch
Wenn Sie auf der Suche nach einem Therapieplatz sind, können Sie gerne einen Termin für ein Erstgespräch mit Frau Dr. Lina Marie Knechtl oder Frau Dr. Kerstin Treppesch vereinbaren. In dieser
Sitzung (50 Minuten Dauer) steht im Vordergrund, dass Sie Ihre aktuelle Problemsituation und Ihre psychischen Beschwerden schildern. Im Anschluss daran erhalten Sie erste Informationen zum
weiteren organisatorischen und inhaltlichen Ablauf der psychotherapeutischen Sitzungen.
Probatorik
Das Erstgespräch ist Teil der sogenannten probatorischen Sitzungen, die ohne vorhergehende Beantragung bei der Krankenversicherung in Anspruch genommen werden können. Sie dienen dem Aufbau einer
therapeutischen Arbeitsbeziehung, der Informationsgewinnung und der Diagnosestellung. Die Diagnostik findet sowohl im Gespräch als auch über spezifische Fragebögen statt. Gegen Ende der
Probatorik kann gemeinsam ein Entstehungs- und Aufrechterhaltungsmodell für Ihre Beschwerden erstellt werden. Daraus werden anschließend die individuellen Therapieziele abgeleitet.
Beantragung
Im Anschluss an die probatorischen Sitzungen stellen wir, falls gewünscht, einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung bzw. Ihrer Beihilfestelle. In der Regel ist dafür eine
medizinische Abklärung durch Ihren Hausarzt, Psychiater oder Neurologen erforderlich, welcher einen entsprechenden Konsiliarbericht anfertigt. Dieser wird dem Antrag auf Kostenübernahme
beigelegt.
Wir verfügen über ein dichtes Netzwerk aus kooperierenden Fachärzten (Psychiatern, Neurologen, Internisten, u.a.) sowie Fachkliniken. Dadurch wird eine integrative Behandlung gewährleistet. Ist
eine medikamentöse Unterstützung der Therapie, eine medizinische Abklärung oder ein stationärer Aufenthalt notwendig, unterstützen wir Sie gerne bei der Suche nach einem ärztlichen Kollegen oder
einer geeigneten Klinik.
Sitzungen
Die Krankenversicherungen bewilligen zunächst einen Stundenumfang von 25 bzw. 45 Sitzungen mit einer Dauer von 50 Minuten (Kurz- bzw. Langzeittherapie). Wenn nötig, können im Anschluss daran
Verlängerungsanträge gestellt werden. Im Rahmen von Expositionsbehandlungen können Sitzungen mit längerer Dauer erforderlich sein.
Terminabsage
Bitte beachten Sie, Ihren Termin mindestens 48 Stunden zuvor absagen falls Sie verhindert sein sollten. Andernfalls erheben wir ein Ausfallhonorar von 80 Euro, das von der Krankenversicherung
nicht übernommen wird.